MMI Glossar - Fachbegriffe aus dem M&A-Bereich |
Das MMI Glossar soll Ihnen helfen, Fachbegriffe aus dem M&A-Bereich leichter zu verstehen bzw. zu erlernen. Um umständliches Wechseln zwischen verschiedenen Medien, Fenstern oder Menüpunkten zu ersparen werden unsere Definitionen und Erläuterungen direkt bei den Fachbegriffen bei Mauszeigerberührung eingeblendet.
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| Es gibt 18 Einträge im Glossar. |
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| GAAP | Abkürzung für Generally Accepted Accounting Principles. |
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| GDR | Abkürzung für Global Depository Receipts. |
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| General Partner | Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) einer Kommanditgesellschaft (Limited Partnership). |
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| Generally Accepted Accounting Principles | Sammlung allgemein akzeptierter Rechnungslegungsgrundsätze und –Vorschriften. Gebräuchliche GAAP sind beispielsweise die International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die US-GAAP. |
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| Global Coordinator | Führer des Bankenkonsortiums bei internationalen Wertpapieremissionen. |
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| Going Concern-Basis | Die Bewertung eines Unternehmens oder einzelner Wirtschaftsgüter erfolgt unter der Annahme, dass das Unternehmen als wirtschaftliche Einheit fortgeführt wird. |
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| Going Private | Rückzug einer Aktiengesellschaft von der Börse, etwa durch Delisting. |
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| Going Public | Erstmaliger Börsengang eines Unternehmens. |
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| Good Leaver | Ein am Unternehmen beteiligter Manager, der im Einvernehmen oder aufgrund unverschuldeter Umstände (etwa Erreichen einer Altersgrenze) aus seinem Amt ausscheidet. In der Regel erhält der Good Leaver eine Abfindung in Höhe des Verkehrswerts seiner Beteiligung oder darf diese behalten. |
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| Goodwill | Der Teil des Kaufpreises für ein Unternehmen, der den Wert der materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände dieses Unternehmen nach Abzug der Schulden überschreitet. Ein Goodwill wird beispielsweise gezahlt, weil der Käufer die Ertragsaussichten des Zielunternehmens als besonders positiv einschätzt oder weil er dem nicht bilanzierten Firmennamen einen Wert zumisst. |
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| Governing Law | Rechtsordnung, der ein Vertrag unterliegt. In international geschlossenen Verträgen können die Parteien das anwendbare Recht meist frei wählen (Choice of Law Clause). |
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| Grace Period | Während dieser Periode ist ein Kredit tilgungsfrei gestellt, das heißt, dass der Schuldner allenfalls Zinsen bezahlen muss. |
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| Greemail | Geschäftsangebot eines Großaktionärs: Entweder kauft die Zielgesellschaft dem Aktionär die Aktien zu einem über dem Börsenkurs liegenden Preis ab oder aber der Großaktionär strebt die unfreundliche Übernahme (Hostile Takeover) der Zielgesellschaft an. |
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| Greenshoe | Vereinbarung, die es den Emission begleitenden Banken im Rahmen eines Börsengangs (Initial Public Offering) ermöglicht, den Kaufinteressenten mehr Aktien zuzuteilen, als ursprünglich beabsichtigt war (Over-allotment). So können die Konsortialbanken bei einem überzeichneten Angebot den Kurs stabilisieren, indem das Aktienangebot erhöht wird. |
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| Gross-up Clause | Vereinbarung in einem Kreditvertrag, die den Kreditnehmer dazu verpflichtet, der Bank den vereinbarten Betrag im Nominalwert zu zahlen. Das heißt, dass insbesondere Steuern und Abgaben nicht zu einer Reduzierung des Betrags führen dürfen. In einem Unternehmenskaufvertrag bedeutet eine solche Klausel, dass die schadensersatzpflichtige Partei den Ersatzbetrag um die beim Geschädigten darauf entfallene Steuer erhöhen muss. |
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| Guarantee on First Demand | Siehe First Demand Gurantee. |
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| Guarantor | Garantiegeber, der im Rahmen eines Kreditvertrages den Kredit nicht selbst in Anspruch nehmen darf, sondern lediglich die gesamtschuldnerische Mithaftung für die Rückzahlungsverpflichtung des Kreditnehmers übernimmt. |
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| Gun Jumping | Unzulässiges Anpreisen von Wertpapieren, bevor diese zum Handel zugelassen wurden. |
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