MMI Glossar - Fachbegriffe aus dem M&A-Bereich |
Das MMI Glossar soll Ihnen helfen, Fachbegriffe aus dem M&A-Bereich leichter zu verstehen bzw. zu erlernen. Um umständliches Wechseln zwischen verschiedenen Medien, Fenstern oder Menüpunkten zu ersparen werden unsere Definitionen und Erläuterungen direkt bei den Fachbegriffen bei Mauszeigerberührung eingeblendet.
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A| Es gibt 426 Einträge im Glossar. |
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| Change of Control | Wechsel in der Kontrolle über ein Unternehmen. |
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| Change of Control Clause | Vertragsklausel, die die Rechte der Parteien für den Fall regelt, dass bei einer Partei ein Kontollwechsel erfolgt. Häufig wird der Partei für diesen Fall ein Kündigungsrecht eingeräumt. |
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| Chief Executive Officer | Höchstrangiger Manager in einem angelsächsischen Unternehmen. Die Stellung des Chief Executive Officers (CFO) ist in etwa mit der des Geschäftsführers einer GmbH oder des Vorstandsvorsitzenden eine AG vergleichbar. |
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| Chief Financial Officer | Höchstrangiger, für das Finanzwesen zuständiger Manager in einen angelsächsischen Unternehmen. |
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| Chief Operating Officer | Abkürzung: COO. Manager eines angelsächsischen Unternehmens, der das operative Geschäft leitet. In vielen Unternehmen übernimmt diese Funktion der CFO. |
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| Chinese Wall | Informationsbarriere, die verhindern soll, dass Informationen zwischen den verschiedenen Abteilungen eines Unternehmens ausgetauscht werden. Dies kann beispielsweise nötig sein, wenn eine Investmentbank zwei Kaufinteressenten für dasselbe Zielunternehmen berät. In solch einem Fall muss sichergestellt werden, dass die unterschiedlichen Beraterteams keine Informationen auszuauschen. |
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| Choice of Forum Clause | Vereinbarung der Vertragsparteien, vor welchem Gericht etwaige Streitigkeiten ausgetragen werden sollen. |
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| Choice of Law Clause | Vereinbarung, welches Recht bei internationalen Verträgen anwendbar sein soll. |
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| Class | Gattungen, in die Aktien unterteilt werden können. Beispiel für solche Gattungen sind Stamm- oder Vorzugsaktien. |
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| Clawback | Eine Clawback-Klausel regelt die Gewinnverteilung in einem Private Equity Fund oder Investmentfonds. Diese Klausel bestimmt, dass der erzielte Gewinn voll den Investoren zusteht sobald an die Fondsinitiatoren ein vertraglich festgesetzter Maximalgewinn ausgeschüttet wurde. |
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| Clearing | Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten mit dem Ziel, dass nur die so berechneten Nettosalden ausgeglichen werden. |
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| Closing | In der M&A Praxis gebräuchlicher Begriff für den Vollzug des Unternehmenskaufvertrages. Die kartellrechtliche Freigabe muss erfolgt sein, damit das Closing vorgenommen werden kann. Daher erfolgt das Closing mit einem gewissen Abstand nach dem Signing. Das Closing erfolgt in der Regel in Form einer physischen oder telefonischen Zusammenkunft der Vertragsparteien, bei der die Vollzugshandlungen (Closing Actions) vorgenommen werden. |
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| Closing Actions | Maßnahmen und Handlungen, die im Rahmen des Vollzugs eines Unternehmenskaufvertrags vorgenommen werden. Beispiele dafür sind Zahlung des Kaufpreises oder die Amtsniederlegung des Geschäftsführers. |
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| Closing Agent | Hilfsperson, häufig ein Notar, der die Parteien eines Unternehmenskaufvertrags bei der Durchführung des Closings unterstützt. |
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| Closing Conditions | Vertraglich vereinbarte Bedingungen, die für den Vollzug des Vertrages (Closing) vorliegen müssen.Die wichtigste Closing Condition ist das Vorliegen der kartellrechtlichen Freigabe (Merger Clearance). |
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| Closing Confirmation | Erklärung, in der beide Parteien bestätigen, dass alle Closing Conditions erfüllt und alle Closing Actions vorgenommen wurden. |
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| Closing Date | Tag, an dem das Closing stattfindet. |
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| Closing Deliveries | Dokumente, die während des Closings zwischen den Vertragsparteien ausgetauscht wurden. |
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| Club Deal | Investitionen, die von mehreren Finanzinvestoren gemeinsam geplant und getätigt werden. |
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| Co-Arranger | Bank, die zusammen mit anderen Banken ein Kreditengagement strukturiert. |
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