M&A Glossar
MMI Glossar - Fachbegriffe aus dem M&A-Bereich
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Begriff Glossar
Change of ControlWechsel in der Kontrolle über ein Unternehmen.
 
Change of Control ClauseVertragsklausel, die die Rechte der Parteien für den Fall regelt, dass bei einer Partei ein Kontollwechsel erfolgt. Häufig wird der Partei für diesen Fall ein Kündigungsrecht eingeräumt.
 
Chief Executive OfficerHöchstrangiger Manager in einem angelsächsischen Unternehmen. Die Stellung des Chief Executive Officers (CFO) ist in etwa mit der des Geschäftsführers einer GmbH oder des Vorstandsvorsitzenden eine AG vergleichbar.
 
Chief Financial OfficerHöchstrangiger, für das Finanzwesen zuständiger Manager in einen angelsächsischen Unternehmen.
 
Chief Operating OfficerAbkürzung: COO. Manager eines angelsächsischen Unternehmens, der das operative Geschäft leitet. In vielen Unternehmen übernimmt diese Funktion der CFO.
 
Chinese WallInformationsbarriere, die verhindern soll, dass Informationen zwischen den verschiedenen Abteilungen eines Unternehmens ausgetauscht werden. Dies kann beispielsweise nötig sein, wenn eine Investmentbank zwei Kaufinteressenten für dasselbe Zielunternehmen berät. In solch einem Fall muss sichergestellt werden, dass die unterschiedlichen Beraterteams keine Informationen auszuauschen.
 
Choice of Forum ClauseVereinbarung der Vertragsparteien, vor welchem Gericht etwaige Streitigkeiten ausgetragen werden sollen.
 
Choice of Law ClauseVereinbarung, welches Recht bei internationalen Verträgen anwendbar sein soll.
 
ClassGattungen, in die Aktien unterteilt werden können. Beispiel für solche Gattungen sind Stamm- oder Vorzugsaktien.
 
ClawbackEine Clawback-Klausel regelt die Gewinnverteilung in einem Private Equity Fund oder Investmentfonds. Diese Klausel bestimmt, dass der erzielte Gewinn voll den Investoren zusteht sobald an die Fondsinitiatoren ein vertraglich festgesetzter Maximalgewinn ausgeschüttet wurde.
 
ClearingVerrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten mit dem Ziel, dass nur die so berechneten Nettosalden ausgeglichen werden.
 
ClosingIn der M&A Praxis gebräuchlicher Begriff für den Vollzug des Unternehmenskaufvertrages. Die kartellrechtliche Freigabe muss erfolgt sein, damit das Closing vorgenommen werden kann. Daher erfolgt das Closing mit einem gewissen Abstand nach dem Signing. Das Closing erfolgt in der Regel in Form einer physischen oder telefonischen Zusammenkunft der Vertragsparteien, bei der die Vollzugshandlungen (Closing Actions) vorgenommen werden.
 
Closing Actions

Maßnahmen und Handlungen, die im Rahmen des Vollzugs eines Unternehmenskaufvertrags vorgenommen werden. Beispiele dafür sind Zahlung des Kaufpreises oder die Amtsniederlegung des Geschäftsführers.

 
Closing AgentHilfsperson, häufig ein Notar, der die Parteien eines Unternehmenskaufvertrags bei der Durchführung des Closings unterstützt.
 
Closing ConditionsVertraglich vereinbarte Bedingungen, die für den Vollzug des Vertrages (Closing) vorliegen müssen.Die wichtigste Closing Condition ist das Vorliegen der kartellrechtlichen Freigabe (Merger Clearance).
 
Closing ConfirmationErklärung, in der beide Parteien bestätigen, dass alle Closing Conditions erfüllt und alle Closing Actions vorgenommen wurden.
 
Closing DateTag, an dem das Closing stattfindet.
 
Closing DeliveriesDokumente, die während des Closings zwischen den Vertragsparteien ausgetauscht wurden.
 
Club DealInvestitionen, die von mehreren Finanzinvestoren gemeinsam geplant und getätigt werden.
 
Co-ArrangerBank, die zusammen mit anderen Banken ein Kreditengagement strukturiert.
 


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Definition