MMI Glossar - Fachbegriffe aus dem M&A-Bereich |
Das MMI Glossar soll Ihnen helfen, Fachbegriffe aus dem M&A-Bereich leichter zu verstehen bzw. zu erlernen. Um umständliches Wechseln zwischen verschiedenen Medien, Fenstern oder Menüpunkten zu ersparen werden unsere Definitionen und Erläuterungen direkt bei den Fachbegriffen bei Mauszeigerberührung eingeblendet.
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A| Es gibt 426 Einträge im Glossar. |
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| Market Disruption | Eine Marktstörung liegt vor, wenn sich die Banken nicht mehr kostendeckend Refinanzieren können. |
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| Market Maker | Börsenteilnehmer oder Wertpapierhändler, der verbindliche An- und Verkaufspreise für ein Wertpapier nennt und zum entsprechenden Vertragsabschluss bereit ist. Regelmäßig handelt es sich bei Market Makern um Banken. |
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| Market-Flex Clause | Eine in Konsortialkrediten übliche Klausel, die der Bank während des Weiterverkaufs des Kredits die einseitige Anpassung bestimmter Kreditbedingungen, wie beispielsweise Zins oder Laufzeit, erlaubt um den Weiterverkauf zu erreichen. |
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| Master Agreement | Rahmenvertrag, der die wesentlichen Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien regelt. |
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| Material Adverse Change | Abkürzung: MAC. Wesentliche nachteilige Veränderung der Vertragsumstände. Solche Veränderungen können bei einer vertraglich vereinbarten MAC Clause zu einer Vertragsanpassung oder gar –Beendigung führen. |
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| Material Adverse Effect | Abkürzung: MAE. Ereignis, welches besonders nachteilige Auswirkungen hat. In Unternehmenskaufverträgen dient der Begriff häufig der Einschränkung von Gewährleistungsansprüchen. So entsteht ein Anspruch nur, wenn die gewährleistungswidrige Handlung wesentliche nachteilige Auswirkungen hat oder haben wird. |
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| Material Adverse Event | Wesentliche nachteilige Umstände im Rahmen eines Vertrages. Im Unterschied zum Material Adverse Change kommt es beim Material Adverse Event jedoch nicht darauf an, dass diese Umstände das zusätzliche Kriterium einer Veränderung gegebener Umstände erfüllt. Für den Material Adverse Event reicht die bloße Existenz der nachteiligen Umstände aus. |
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| Materiality Qualifier | Vertragliche Gestaltung, bei der die Rechtsfolge einer Regelung neben der Voraussetzung, dass der Tatbestand vorliegt, von weiteren Kriterien abhängig gemacht wird. |
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| MBI | Abkürzung für Management Buy-in. |
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| MBO | Abkürzung für Management Buy-out. |
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| MD&A | Abkürzung für Mangement Discussion and Analysis. |
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| Mediation Clause | Vereinbarung der Parteien, zukünftige Streitigkeiten in einem Mediationsverfahren zu klären. Scheitert die Mediation, können die Parteien vor Gericht ziehen. |
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| Memorandum of Understanding | Absichtserklärung über den Kauf eines Unternehmens oder eine andere Unternehmenstransaktion, welche vom potenziellen Käufer und dem Verkäufer abgegeben wird. Der Unterschied zum Letter of Intent besteht im zweiseitigen Charakter des Memorandums. |
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| Merger | Verschmelzung (Fusion) zweier oder mehrerer Unternhemen. |
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| Merger Clearance | Freigabe eines Zusammenschlußvorhabens durch die Kartellbehörde. |
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| Merger Control | Gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der wettbewerbsrechtlichen Folgen eines Unternehmenszusammenschlusses durch die Kartellbehörde. |
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| Mergers & Acquisitions | Zusammenschluss (Merger) und Erwerb (Acquisition) von Unternehmen. |
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| Mid Cap | Unternehmen mit einer mittleren Marktkapitalisierung. Die Untergrenze variiert zwischen 250 Millionen € und 1 Milliarde €, die Obergrenze zwischen 1 Milliarde € bis zu 5 Milliarde €. |
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| Milestones | Vertraglich vereinbarte Zwischenziele zum Erfolg eines Investments, deren Erreichen Folgen auslöst. Üblich sind Meilensteine bei Verträgen, die mit Venture-Capital Gesellschaften vereinbart wurden. |
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| MoU | Abkürzung für Memorandum of Understanding. |
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Definition |