M&A Glossar
MMI Glossar - Fachbegriffe aus dem M&A-Bereich
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Begriff Glossar
LiabilitiesSammelbezeichnung für Verbindlichkeiten jeder Art. In der M&A-Praxis wird unterschieden zwischen Financial Debt und Current Liabilities.
 
LienAn eine Sache geknüpftes Sicherungsrecht, wie beispielsweise eine Hypothek.
 
Limitation LanguageKlauseln in Kreditverträgen, die das Recht der kreditgebenden Bank einschränkt, auf Kreditsicherheiten zuzugreifen.
 
Limited CompanyGesellschaft mit beschränkter Haftung.
 
Limited PartnerKommanditist einer Kommanditgesellschaft (Limited Partnership).
 
Limited PartnershipEine Kommanditgesellschaft angelsächsischen Typs, welche sich dadurch auszeichnet, dass für die Verbindlichkeiten der Limited Partnership sowohl ein persönlich unbegrenzt haftender Komplementär (General Partner) als auch ein oder mehrere beschränkt haftende Kommanditisten (Limited Partner) haften.
 
Liquidation PreferenceVorzugsrecht eines Investors beim Exit aus einem Investment.
 
ListingZulassung eines Wertpapiers an der Börse.
 
Listing ParticularsBörsenzulassungsprospekt, welches Informationen über den Emittenten und die angebotenen Wertpapiere enthält. Der Prospekt ist zwingend vor der Börsenzulassung von Wertpapieren von dem Emittenten (Issuer) zu veröffentlichen. Die Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit des Börsenzulassungsprospekts übernehmen die mit der Emission beauftragten Kreditinstitute (Underwriter).Daher haften sie neben dem Emittenten für Falschinformationen bezüglich Finanz- und Ertragslage, Risiken und der Geschäftstätigkeit des Emittenten.
 
LMAAbkürzung für Loan Market Association.
 
LMA Loan AgreementEin von der LMA erstellter Standardkreditvertrag, der sich etabliert hat als internationaler Standard für Unternehmens- und Aquisitionskredite.
 
Loan Market AssociationVerband Londoner Banken zur Förderung des Geschäfts mit Unternehmenskrediten.
 
Lock-up AgreementDieses Agreement verbietet es Altaktionären einer an der Börse zugelassenen Aktiengesellschaft, Aktien aus ihrem Eigenbestand innerhalb eines Zeitraums von üblicherweise 6 bis 12 Monaten (Lock-up Period) nach Erstnotiz der Aktie zum Börsenhandel zu veräußern. So wird verhindert, dass Altaktionäre den Börsenkurs in der Zeit unmittelbar nach dem Börsengang durch ihre Verkäufe belasten.
 
Lock-up PeriodVertraglich vereinbarte Haltefrist für Wertpapiere.
 
LoIAbkürzung für Letter of Intent.
 
Loss Carry ForwardVerlustvortrag auf die folgenden Jahre.
 
Ltd.Abkürzung für Private Limited Company.
 
M&AAbkürzung für Mergers & Acquisitions.
 
MACAbkürzung für Material Adverse Change.
 
MAC ClauseKlausel in einem Unternehmenskauf- oder Finanzierungsvertrag, die dem Unternehmenskäufer oder der kreditgebenden Bank das Recht einräumt, bei Vorliegen eines Material Adverse Change oder Material Adverse Events den Vollzug des Kaufvertrags beziehungsweise die Auszahlung des Kredits verweigern. Um das Risiko des Verkäufers, dass dem Käufer durch die MAC-Klausel ein Nachverhandlungs- oder Rückzugsrecht eingeräumt wird, einzudämmen,  werden in einer MAC-Klausel meistens weitere konkretisierte Begriffe oder Schwellenwerte vereinbart.
 


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